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2 ARs 51/22

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

1. 2 ARs 166/21 2. 2 ARs 173/21 3. 2 ARs 203/21 4. 2 ARs 277/21 5. 2 ARs 278/21 6. 2 ARs 299/21 7. 2 ARs 300/21 8. 2 ARs 302/21 9. 2 ARs 314/21 10. 2 ARs 40/22 11. 2 ARs 51/22 12. 2 ARs 137/22 13. 2 ARs 138/22 14. 2 ARs 188/22 15. 2 ARs 364/22 vom 10. Oktober 2023 in den Beschwerdeverfahren des wegen: hier:

Gerichtliche Entscheidungen gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO u.a. diverse Beschwerden des Antragstellers ECLI:DE:BGH:2023:101023B2ARS166.21.1 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Oktober 2023 beschlossen:

Die Verfahren 2 ARs 166/21, 2 ARs 173/21, 2 ARs 203/21, 2 ARs 277/21, 2 ARs 278/21, 2 ARs 299/21, 2 ARs 300/21, 2 ARs 302/21, 2 ARs 314/21, 2 ARs 40/22, 2 ARs 51/22, 2 ARs 137/22, 2 ARs 138/22, 2 ARs 188/22 und 2 ARs 364/22 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden. Das Verfahren 2 ARs 166/21 führt.

Gründe:

Der Beschwerdeführer wendet sich mit einer Vielzahl von Rechtsbehelfen gegen verschiedene Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Bamberg und Hamm. Diese sind miteinander zur Entscheidung zu verbinden. Sie stehen in einem persönlichen und sachlichen Zusammenhang.

Appl Grube Schmidt

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