AnwZ (Brfg) 44/14
BUNDESGERICHTSHOF AnwZ (Brfg) 44/14 BESCHLUSS vom
15. Oktober 2014 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser am 15. Oktober 2014 beschlossen:
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
Nachdem die Klägerin den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 28. Juli 2014 zurückgenommen hat, ist das Zulassungsverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
Die nach § 112e Satz 2 BRAO, § 126 Abs. 3 Satz 2 VwGO veranlasste Kostenentscheidung folgt aus § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 155 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 194 Abs. 2 BRAO.
-33 Diese Entscheidung trifft gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 VwGO der Vorsitzende. Kayser Vorinstanz: AGH Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2014 - AGH I 8/12 -
Wir stellen das Dokument etwas schmaler dar, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Bitte nutzen Sie nur das Original für den Druck des Dokuments.