Paragraphen in VI ZR 138/11
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 138/11 BESCHLUSS vom 7. August 2012 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr beschlossen:
Das Urteil vom 12. Juni 2012 wird dahingehend berichtigt, dass es in Randnummer 13 Satz 1 statt "Klägerin" "Beklagten" heißt.
Galke Diederichsen Zoll Stöhr Vorinstanzen: LG Dortmund, Entscheidung vom 22.06.2010 - 5 O 202/08 OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2011 - I-9 U 158/10 - Wellner
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