Paragraphen in XI ZR 369/18
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BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 369/18 BESCHLUSS vom 27. November 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:271118BXIZR369.18.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. November 2018 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterinnen Dr. Derstadt und Dr. Dauber beschlossen:
Die Kläger werden, nachdem sie die Revision gegen das am 5. Juni 2018 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen haben, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihnen auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO).
Ellenberger Maihold Matthias Derstadt Dauber Vorinstanzen: LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 04.08.2017 - 2-18 O 484/16 OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 05.06.2018 - 8 U 171/17 -
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