Paragraphen in 26 W (pat) 189/09
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1 | 82 | MarkenG |
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BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 189/09
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(Aktenzeichen)
BESCHLUSS In der Beschwerdesache …
BPatG 152 08.05 betreffend die Marke 306 29 805 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Januar 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und des Richters am Landgericht Hermann beschlossen:
Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts vom 31. August 2009 ist wirkungslos.
Gründe Auf Antrag der Markeninhaberin war nach §§ 82 I MarkenG, 269 III ZPO die Wirkungslosigkeit des im Verfahren über den (am 5. Dezember 2012 zurückgenommenen) Widerspruch ergangenen Beschlusses auszusprechen.
Dr. Fuchs-Wissemann Reker Hermann Bb
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1 | 82 | MarkenG |
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