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26 W (pat) 189/09

BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 189/09

_______________________

(Aktenzeichen)

BESCHLUSS In der Beschwerdesache …

BPatG 152 08.05 betreffend die Marke 306 29 805 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Januar 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und des Richters am Landgericht Hermann beschlossen:

Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts vom 31. August 2009 ist wirkungslos.

Gründe Auf Antrag der Markeninhaberin war nach §§ 82 I MarkenG, 269 III ZPO die Wirkungslosigkeit des im Verfahren über den (am 5. Dezember 2012 zurückgenommenen) Widerspruch ergangenen Beschlusses auszusprechen.

Dr. Fuchs-Wissemann Reker Hermann Bb

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