Paragraphen in 1 StR 10/18
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 46 | StGB |
1 | 49 | StGB |
1 | 224 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 224 | StGB |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 10/18 BESCHLUSS vom 25. April 2018 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:250418B1STR10.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. April 2018 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Oktober 2017 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Strafrahmenwahl für die Tat 2 ist rechtsfehlerhaft. Das Landgericht hat für das Höchstmaß den Strafrahmen des minder schweren Falls nach § 224 Abs. 1
2. Alt. StGB, für das Mindestmaß aber den nach §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 224 Abs. 1 1. Alt. StGB zugrunde gelegt und damit unzulässiger Weise Strafrahmen kombiniert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 – 1 StR 511/02). Dadurch ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
Graf Cirener Jäger Radtke Bellay
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 46 | StGB |
1 | 49 | StGB |
1 | 224 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 46 | StGB |
1 | 49 | StGB |
1 | 224 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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