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2 BvR 2333/08

Zitierung: BVerfG, 2 BvR 2333/08 vom 21.11.2012, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20121121_2bvr250009.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 2333/08 - In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des Herrn I...

- Bevollmächtigter:

Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed,

Schäfflerstraße 3, 80333 München -

1.

unmittelbar gegen a)

den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 18. März 2009 - KLs 121 Js 17270/1998 jug.-,

b)

den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22. Oktober 2008 - 2 Ws 499/08 -,

c)

den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 14. Juli 2008 - KLs 121 Js 17270/1998 jug. -,

2.

mittelbar gegen

§ 7 Abs. 2 JGG hier:

Festsetzung des Gegenstandswerts hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle,

Lübbe-Wolff,

Gerhardt,

Landau,

Huber,

Hermanns,

Müller,

Kessal-Wulf am 21. November 2012 beschlossen:

Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Be-schwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.

Voßkuhle Lübbe-Wolff Gerhardt Landau Huber Hermanns Müller Kessal-Wulff

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