Paragraphen in 2 BvR 2333/08
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 7 | JGG |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 7 | JGG |
Zitierung: BVerfG, 2 BvR 2333/08 vom 21.11.2012, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20121121_2bvr250009.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2333/08 - In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des Herrn I...
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed,
Schäfflerstraße 3, 80333 München -
1.
unmittelbar gegen a)
den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 18. März 2009 - KLs 121 Js 17270/1998 jug.-,
b)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22. Oktober 2008 - 2 Ws 499/08 -,
c)
den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 14. Juli 2008 - KLs 121 Js 17270/1998 jug. -,
2.
mittelbar gegen
§ 7 Abs. 2 JGG hier:
Festsetzung des Gegenstandswerts hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf am 21. November 2012 beschlossen:
Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Be-schwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.
Voßkuhle Lübbe-Wolff Gerhardt Landau Huber Hermanns Müller Kessal-Wulff
Urheber dieses Dokuments ist das Bundesverfassungsgericht. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 7 | JGG |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 7 | JGG |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen