Paragraphen in 4 StR 162/17
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 345 | StPO |
1 | 349 | StPO |
1 | 473 | StPO |
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1 | 345 | StPO |
1 | 349 | StPO |
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BUNDESGERICHTSHOF StR 162/17 BESCHLUSS vom 7. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen des Verdachts des Mordes ECLI:DE:BGH:2017:071217B4STR162.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerinnen am 7. Dezember 2017 gemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen:
Die Revisionen der Nebenklägerinnen Se. A. und E. K. gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 7. Oktober 2016 werden als unzulässig verworfen.
Die Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
Gründe:
Die Rechtsmittel sind unzulässig, weil sie nicht – wie geboten – innerhalb der ab Zustellung des Urteils laufenden Frist des § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO begründet worden sind.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 StPO.
Sost-Scheible Cierniak Franke Bender Quentin
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 345 | StPO |
1 | 349 | StPO |
1 | 473 | StPO |
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1 | 345 | StPO |
1 | 349 | StPO |
1 | 473 | StPO |
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