Paragraphen in 2 StR 65/15
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BUNDESGERICHTSHOF StR 65/15 BESCHLUSS vom 24. September 2015 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. September 2015 beschlossen:
Der Senat gibt die Sache aus den Gründen des Anfragebeschlusses vom 9. April 2015 an den zuständigen 4. Strafsenat ab, der seine Bereitschaft zur Übernahme erklärt hat.
Fischer Eschelbach Cierniak Ott Krehl
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