Paragraphen in IX ZR 216/13
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 216/13 BESCHLUSS vom 31. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, der Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 31. Juli 2014 beschlossen:
Der Beschluss vom 26. Juni 2014 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass es anstatt der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten richtig heißen muss:
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B.
Kayser Gehrlein Grupp Möhring Vorinstanzen:
LG Duisburg, Entscheidung vom 27.07.2012 - 1 O 105/12 OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2013 - I-3 U 46/12 - Pape
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