Paragraphen in XI ZR 247/12
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XI ZR 247/12 Schreibfehlerberichtigung Im Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 - hat sich auf Seite 13 hinsichtlich der Vorinstanz des LG Konstanz, Entscheidung vom 05.10.2011 - 8 O 282/10 B - eine falsche Zahl eingeschlichen. Richtig: 6 O 282/10 B Karlsruhe, den 18. August 2014 Geschäftsstelle des XI. Zivilsenats Herrwerth, Justizangestellte
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