Paragraphen in VIII ZR 249/11
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BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 249/11 BESCHLUSS vom 6. November 2012 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Hessel, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider sowie die Richterin Dr. Fetzer beschlossen:
Das Urteil vom 26. September 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit im Tenor dahin berichtigt, dass es statt: "Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Mai 2011 …" richtig heißt: "Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Juli 2011 …" Ball Dr. Hessel Dr. Achilles Dr. Schneider Dr. Fetzer Vorinstanzen: LG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2010 - 1 HKO 88/09 OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2011 - U 955/10 Kart -
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