Paragraphen in 8 AZR 154/14
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.3.2015, 8 AZR 154/14 Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZR 150/14 -, hier:
Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 - 2 Sa 417/13 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 - 1 Ca 5891/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO)_.
Hauck Breinlinger Winter Volz Wankel
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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