Paragraphen in 4 AZR 544/17
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.1.2019, 4 AZR 544/17 ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR544.17.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 539/17 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1216/16 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Nr. 1 wie folgt klargestellt wird:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Februar 2017 nach der Entgeltgruppe 8 (Punkte 32) des Entgeltrahmentarifvertrags für die festvergüteten Arbeitnehmer/innen der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG in der Spieltechnik und in der Kasse idF vom 12. Oktober 2012 zu vergüten.
2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 55 %, die des Berufungsverfahrens der Kläger zu 48 % und die Beklagte zu 52 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 61 % und die Beklagte zu 39 %.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 539/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO)_.
Treber W. Reinfelder Klug Schuldt Widuch
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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1 | 72 | ArbGG |
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