Paragraphen in VIII ZR 1/13
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 1/13 BESCHLUSS vom 31. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterinnen Dr. Milger und Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider beschlossen:
Das Urteil vom 3. Juli 2013 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 ZPO) im Tenor dahin berichtigt, dass es statt:
"Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11. Oktober 2012 ..." richtig heißt:
"Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20. Dezember 2012 ..." Ball Dr. Milger Dr. Hessel Dr. Achilles Dr. Schneider Vorinstanzen: AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 25.04.2012 - 10 C 79/10 LG Aachen, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 S 203/12 -
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