Paragraphen in 9 AZR 695/15
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.11.2016, 9 AZR 695/15 ECLI:DE:BAG:2016:151116.U.9AZR695.15.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 534/15 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 13. Oktober 2015 - 1 Sa 130/15 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 19. März 2015 - 5 Ca 2124 a/14 - abgeändert.
3. Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2014 noch zwei Urlaubstage als Ersatzurlaub zustehen und dass ihr über 28 Urlaubstage hinaus jährlich zwei weitere Urlaubstage zustehen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a Abs. 1 ZPO)_.
Brühler Zimmermann Krasshöfer Faltyn Matth. Dipper
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