Paragraphen in XI ZR 85/12
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BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 85/12 BESCHLUSS vom 5. Februar 2013 in dem Rechtsstreit OLG Naumburg - Az. 9 U 128/11 vom 31.01.2012; LG Halle - Az. 6 O 1226/10 vom 19.05.2011; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp beschlossen:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 31. Januar 2012 verkündete Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: bis 16.000 €
Wiechers Matthias Ellenberger Pamp Maihold
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