Paragraphen in 6 StR 52/21
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 63 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 63 | StGB |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 52/21 BESCHLUSS vom 23. Februar 2021 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2021:230221B6STR52.21.0 Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Februar 2021 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 11. November 2020 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Trotz der missverständlichen Ausführungen des Landgerichts zu einem großen Dunkelfeld nicht aufgeklärter Eigentumsdelikte hält die Gefahrenprognose (§ 63 Satz 1 StGB) letztlich rechtlicher Überprüfung stand.
Sander Fritsche Schneider von Schmettau König Vorinstanz: Landgericht Hannover, 11.11.2020 - 63 KLs (19/20) 3221 Js 42088/20
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 63 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 63 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen