Paragraphen in X ZR 12/18
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL X ZR 12/18 vom 3. Juli 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:030718UXZR12.18.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juli 2018 durch die Richter Dr. Bacher, Gröning, Dr. Grabinski und Hoffmann sowie die Richterin Dr. Marx für Recht erkannt:
Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. Januar 2018 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30. März 2017 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.200 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16. August 2016 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen Bacher Hoffmann Gröning Marx Vorinstanzen: AG Köln, Entscheidung vom 30.03.2017 - 130 C 197/16 LG Köln, Entscheidung vom 16.01.2018 - 11 S 131/17 - Grabinski
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