Paragraphen in VIa ZR 16/23
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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2 | 543 | ZPO |
1 | 267 | AEUV |
1 | 97 | ZPO |
1 | 544 | ZPO |
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 267 | AEUV |
1 | 97 | ZPO |
2 | 543 | ZPO |
1 | 544 | ZPO |
BUNDESGERICHTSHOF VIa ZR 16/23 BESCHLUSS vom 6. Februar 2024 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2024:060224BVIAZR16.23.0 Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2024 durch die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. C. Fischer als Vorsitzende, die Richterinnen Möhring, Dr. Krüger, Wille und den Richter Liepin beschlossen:
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Dezember 2022 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung jeweils selbstständig tragend auf Erwägungen zur fehlenden Darlegung einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zum fehlenden Verschulden der Beklagten gestützt. Die Nichtzulassungsbeschwerde legt insoweit einen durchgreifenden Zulassungsgrund auch unter dem Aspekt der Grundsatzbedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, Art. 267 AEUV) nicht dar.
Die geltend gemachten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten hat der Senat geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet.
Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 22.000 €.
C. Fischer Wille Möhring Liepin Krüger Vorinstanzen: LG Chemnitz, Entscheidung vom 20.06.2022 - 5 O 277/21 OLG Dresden, Entscheidung vom 05.12.2022 - 5a U 1309/22 -
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Häufigkeit | Paragraph | |
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2 | 543 | ZPO |
1 | 267 | AEUV |
1 | 97 | ZPO |
1 | 544 | ZPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 267 | AEUV |
1 | 97 | ZPO |
2 | 543 | ZPO |
1 | 544 | ZPO |
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