Paragraphen in 1 Ni 36/12 (EP)
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1 | 95 | PatG |
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BUNDESPATENTGERICHT Ni 36/12 (EP)
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(Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGSBESCHLUSS In der Patentnichtigkeitssache …
BPatG 152 08.05 betreffend das europäische Patent 0 976 174 (DE 598 02 904)
hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 23. Januar 2014 durch die Präsidentin Schmidt sowie die Richter Voit, Dr.-Ing. Scholz, Dipl.-Ing. J. Müller und Dipl.-Phys. (Univ.) Dipl.-Wirtsch.-Phys. Arnoldi beschlossen:
Das am 30. Oktober 2013 verkündete Urteil wird im Tenor dahingehend berichtigt, dass am Ende von Ziffer I und unmittelbar vor Ziffer II eingefügt wird:
"Im Übrigen wird die Klage abgewiesen." Gründe Wie sich aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2013 und aus der Kostenquotelung ergibt, wurde bei der Verkündung die Abweisung der Klage im Übrigen übersehen. Insoweit handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 95 Abs. 1 PatG, die entsprechend zu berichtigen war.
Schmidt Voit Dr. Scholz Müller Arnoldi Ko
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1 | 95 | PatG |
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