Paragraphen in II ZB 14/16
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF II ZB 14/16 BESCHLUSS vom 22. Februar 2018 in dem Musterverfahren ECLI:DE:BGH:2018:220218BIIZB14.16.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Februar 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher, die Richter Born, Sunder und Dr. Bernau sowie die Richterin Grüneberg beschlossen:
Der Beschluss vom 9. Januar 2018 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass es auf Seite 25 Absatz 1 Satz 2 statt "für die Beigetretene zu 13" richtig "für die Beigetretene zu 8" und statt "für den Beigetretenen zu 20" richtig "für den Beigetretenen zu 15" lautet.
Drescher Born Bernau Grüneberg Vorinstanzen: LG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2015 - 328 OH 7/15 OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2016 - 13 Kap 4/15 - Sunder
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