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5 AZR 441/17

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.9.2018, 5 AZR 441/17 ECLI:DE:BAG:2018:190918.U.5AZR441.17.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 5 AZR 439/17 - Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 47/17 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 - 24 Ca 190/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 439,38 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73,23 Euro seit dem 2. Oktober 2016, aus 146,46 Euro seit dem 2. November 2016 und aus jeweils weiteren 73,23 Euro seit dem 2. Dezember 2016, 2. Januar 2017 und 2. Februar 2017 zu zahlen. Im weitergehenden Zinsantrag wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstiger Langtext Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 5 AZR 439/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO)_.

Linck Berger Biebl Jungbluth Dohna-Jaeger

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1 72 ArbGG
1 313 ZPO
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