Paragraphen in I ZB 68/23
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BUNDESGERICHTSHOF I ZB 68/23 BESCHLUSS vom 11. Dezember 2023 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2023:111223BIZB68.23.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2023 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richterinnen Pohl und Dr. Schmaltz, den Richter Odörfer und die Richterin Wille beschlossen:
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Eingabe der Klägerin gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
Beschwerdewert: bis 5.000 €
Koch Odörfer Pohl Wille Schmaltz Vorinstanzen: AG Köln, Entscheidung vom 15.08.2023 - 125 C 49/22 LG Köln, Entscheidung vom 26.10.2023 - 14 S 4/23 -
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