Paragraphen in IX ZR 110/13
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 110/13 BESCHLUSS vom 22. Juli 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 22. Juli 2015 beschlossen:
Die Entscheidungsgründe des am 11. Juni 2015 verkündeten Urteils werden wegen eines offenbaren Schreibversehens in Rn. 14 dahingehend berichtigt, dass es in der ersten Zeile statt "Abtretungsrecht" "Absonderungsrecht" heißen muss.
Kayser Grupp Lohmann Möhring Pape Vorinstanzen: LG Heidelberg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 1 O 123/11 OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2013 - 17 U 137/12 -
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