Paragraphen in VIII ZR 330/12
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BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 330/12 BESCHLUSS vom 27. April 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:270416BVIIIZR330.12.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider, die Richterin Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. Bünger beschlossen:
Der Tenor des Senatsurteils vom 9. Dezember 2015 wird dahingehend berichtigt, dass das Datum des Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Schweinfurt richtig heißt:
21. September 2012.
Dr. Milger Dr. Fetzer Dr. Achilles Dr. Bünger Dr. Schneider Vorinstanzen: AG Schweinfurt, Entscheidung vom 27.01.2010 - 2 C 1102/08 LG Schweinfurt, Entscheidung vom 21.09.2012 - 32 S 20/10 -
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