Paragraphen in I ZR 87/20
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
2 | 552 | ZPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
2 | 552 | ZPO |
BUNDESGERICHTSHOF I ZR 87/20 BESCHLUSS vom 6. April 2021 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2021:060421BIZR87.20.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. April 2021 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richterinnen Dr. Schwonke und Dr. Schmaltz, den Richter Odörfer und die Richterin Wille einstimmig beschlossen:
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 7. Mai 2020 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert für die Revision wird auf 333,05 € festgesetzt.
Gründe:
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Beklagten ist gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Hinweisbeschluss vom 21. Januar 2021. Von der Möglichkeit, zu diesem Beschluss Stellung zu nehmen, haben die Parteien keinen Gebrauch gemacht.
Koch Odörfer Schwonke Wille Schmaltz Vorinstanzen: LG München I, Entscheidung vom 14.05.2019 - 33 O 1443/18 OLG München, Entscheidung vom 07.05.2020 - 6 U 2807/19 -
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
2 | 552 | ZPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
2 | 552 | ZPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen