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XI ZR 309/16

Bundesgerichtshof Entscheidungsversand Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor. Sobald sie gedruckt vorliegen wird, werden Sie sie an dieser Stelle finden.

Zwischenzeitlich gibt es – bis auf die Pressemitteilung auf unserer Homepage – keine weiteren verfügbaren Informationen zu dieser Entscheidung, auch nicht in der Pressestelle. Wann die Entscheidung genau fertig gestellt sein wird, lässt sich leider von hier nicht sagen. Von Rückfragen an den Entscheidungsversand oder die Pressestelle bitte ich abzusehen. Ich danke für Ihr Verständnis.

Rainer Schliebs RegDir

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