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XII ZB 221/14

BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 221/14 BESCHLUSS vom 15. Oktober 2014 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr. Nedden-Boeger und Guhling beschlossen:

Die Gründe zu Ziffer I des Senatsbeschlusses vom 10. September 2014 werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es auf Seite 2 statt

"Die 85jährige Betroffene" richtig lautet:

"Die 75jährige Betroffene".

Dose Nedden-Boeger Weber-Monecke Guhling Vorinstanzen: AG Brakel, Entscheidung vom 06.02.2014 - 4 XVII Z 4016 LG Paderborn, Entscheidung vom 20.03.2014 - 5 T 83/14 - Schilling

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