Paragraphen in X ZR 127/18
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES X ZR 127/18 ANERKENNTNISURTEIL vom 16. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:161018UXZR127.18.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Oktober 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Bacher, Hoffmann und Dr. Deichfuß sowie die Richterin Dr. Kober-Dehm für Recht erkannt:
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2018 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Von Rechts wegen Meier-Beck Bacher Hoffmann Deichfuß Kober-Dehm Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2017 - 22 C 70/17 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2018 - 22 S 201/17 -
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