Paragraphen in 5 StR 370/12
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StR 370/12 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 9. Oktober 2012 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9. Oktober 2012, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter Basdorf, Richter Schaal, Richter Dölp, Richter Prof. Dr. König, Richter Bellay als beisitzende Richter, Bundesanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwalt als Verteidiger, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. März 2012 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
– Von Rechts wegen –
Gründe Die Revision ist offensichtlich unbegründet. Dies entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts, der die Revision der Staatsanwaltschaft nicht vertreten hat.
Basdorf Schaal König Bellay Dölp
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