Paragraphen in 5 AZR 817/11
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1 | 313 | ZPO |
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1 | 313 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 817/11 Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.11.2012, 5 AZR 815/11.
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. Mai 2011 - 14 Sa 23/11 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26. November 2010 - 6 Ca 111/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kläger zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a ZPO)_.
Müller-Glöge Biebl Klose Feldmeier Reinders
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1 | 313 | ZPO |
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