23 W (pat) 74/08
BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 74/08 Verkündet am 22. März 2013
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BESCHLUSS In der Beschwerdesache …
betreffend die Patentanmeldung 10 2006 007 951.5 hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Strößner und der Richter Brandt, Metternich und Dr. Friedrich beschlossen:
1. Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 05 K des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. März 2008 wird aufgehoben.
2. Es wird ein Patent mit der Bezeichnung „Schaltschrank oder Rack mit Sensoreinheiten“ und dem Anmeldetag 21. Februar 2006 auf der Grundlage folgender Unterlagen erteilt:
Patentansprüche 1 - 3, eingegangen am 22. März 2013, geänderte Beschreibungsseiten 1 - 2, 2a, 3 - 10, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013, und 3 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 - 3, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013.
Gründe I.
Die vorliegende Anmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2006 007 951.5-34 und der nunmehr geltenden Bezeichnung „Schaltschrank oder Rack mit Sensoreinheiten“ wurde am 21. Februar 2006 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Die Prüfungsstelle hat im Prüfungsverfahren den Stand der Technik gemäß den Druckschriften D1 DE 297 18 934 U1 D2 DE 298 19 840 U1 D3 DE 103 13 697 A1 D4 DE 197 10 019 C2 (von der Anmelderin genannt)
berücksichtigt und im einzigen Prüfungsbescheid vom 21. November 2007 ausgeführt, dass die Sensorvorrichtung des ursprünglichen Anspruchs 1 gegenüber der Lehre der Druckschrift D1 nicht neu sei und auch die Merkmale der abhängigen Ansprüche dem Fachmann aus dem vorgelegten Stand der Technik bekannt seien.
Dem hat die Anmelderin mit Eingabe vom 24. Januar 2008 widersprochen und neue, auf einen Schaltschrank oder Rack gerichtete Ansprüche 1 bis 8 vorgelegt.
Die Prüfungsstelle für Klasse H 05 K hat daraufhin die Anmeldung durch Beschluss vom 6. März 2008 mit der Begründung fehlender Neuheit des Gegenstands nach Anspruch 1 hinsichtlich der Lehre von Druckschrift D1 zurückgewiesen.
Gegen diesen Beschluss, dem Vertreter der Anmelderin am 18. März 2008 zugestellt, richtet sich die fristgemäß am 9. April 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangene Beschwerde.
Im Rahmen der Beschwerdebegründung vom 19. Februar 2013 hat die Anmelderin neue Anspruchssätze vorgelegt, woraufhin sie mit Schreiben vom 12. März 2013 auf die mögliche Relevanz der Druckschrift D5 DE 297 23 536 U1 hinsichtlich der Frage der Patentfähigkeit des anmeldungsgemäßen Gegenstands hingewiesen wurde.
In der mündlichen Verhandlung am 22. März 2013 stellte der Vertreter der Anmelderin den Antrag,
1. den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 05 K des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. März 2008 aufzuheben;
2. ein Patent mit der Bezeichnung „Schaltschrank oder Rack mit Sensoreinheiten“ und dem Anmeldetag 21. Februar 2006 auf der Grundlage folgender Unterlagen zu erteilen:
Patentansprüche 1 - 3, eingegangen am 22. März 2013, Beschreibungsseiten 1 - 2, 2a, 3 - 10, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013, und 3 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 - 3, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013.
Die geltenden in der Verhandlung überreichten Ansprüche 1 bis 3 haben folgenden Wortlaut:
„1. Schaltschrank oder Rack mit einem Rahmengestell, an dem unterschiedliche separate Sensoreinheiten (10), die jeweils ein Sensorgehäuse (11) aufweisen, montiert sind, wobei die Sensoreinheiten (10) jeweils einen gleich ausgebildeten Koppelabschnitt (12) aufweisen, mit dem die Sensoreinheiten (10) an einem Verbindungsstück (20) angebracht sind, das seinerseits an einem Rahmenschenkel (40) des Rahmengestells befestigt ist, wobei die Koppelabschnitte (12) zum Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit (10) auf das zugeordnete Verbindungsstück (20) parallel zueinander verlaufende nutförmige oder leistenförmige Führungsabschnitte (12.1,
12.2) und die Verbindungsstücke (20) parallel zueinander verlaufende, an die nutförmigen oder leistenförmigen Führungsabschnitte (12.1, 12.2) angepasste komplementäre leistenförmige bzw. nutförmige Führungsgegenabschnitte (20.1, 20.2) aufweisen,
und an dem Koppelabschnitt (12) ein noppenartig vorstehendes, in Draufsicht gerundetes Arretierelement (12.3) angeordnet ist, das einen Anschlag für einen einführseitigen Rand des Verbindungsstücks (20) bildet, wobei der Anschlag mit einem mit dem Arretierelement (12.3) schnappend zusammenwirkenden, an dem Verbindungsstück (20) angeordneten Arretiergegenelement (23) in einer aufgeschobenen Position der Sensoreinheit (10) in Wirkverbindung tritt, so dass die Sensoreinheit (10) in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück (20) arretiert ist,
wobei die Verbindungsstücke (20) jeweils einen Montageabschnitt aufweisen, über den sie an einem Rahmenschenkel (40) des Rahmengestells anbringbar sind,
wozu der Rahmenschenkel (40) ein Lochraster mit Befestigungslöchern (41) aufweist, so dass die Sensoreinheiten (10) vermittels der Verbindungsstücke (20) an dem Lochraster des Rahmengestells (40) festlegbar sind und der Montageabschnitt aufweist:
- eine Schrauböffnung (21), durch die eine Verbindungsschraube (28) durchgeführt und in einem der Befestigungslöcher (41) des Rahmenschenkels (40) festgeschraubt werden kann, und ein vorstehendes Fixierelement (22), das in Richtung der Mittellängsachse des Verbindungsstücks (20) in einem Rasterabstand der Befestigungslöcher (41) von der Schrauböffnung (21) beabstandet ist und im montierten Zustand des Verbindungsstücks (20) an dem Rahmenschenkel (40) in das betreffende Befestigungsloch (41) eingreift; - oder einen im Querschnitt mehreckigen Schnappverbinder (24) mit seitlichen Schnappelementen (24.1), wobei die Befestigungslöcher (41) des Rahmenschenkels (40) an den Querschnitt des Schnappverbinders (24) angepasst sind.
2. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Koppelabschnitt (12) auf der Außenseite eines flachen Gehäuseabschnittes des Sensorgehäuses (11) ausgebildet oder angebracht ist.
3. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der flache Gehäuseabschnitt auf der im montierten Zustand dem Rahmenschenkel (40) zugewandten Seite der Sensoreinheit (10) angeordnet ist.“
Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
Die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig und hinsichtlich der in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2013 eingereichten Unterlagen auch begründet, denn der Gegenstand der zulässigen Ansprüche 1 bis 3 ist durch den im Verfahren befindlichen Stand der Technik nicht patenthindernd getroffen (§§ 1 - 5 PatG), so dass der angefochtene Beschluss der Prüfungsstelle aufzuheben und das Patent in dem beantragten Umfang zu erteilen war (§ 79 Abs. 1 PatG i. V. m. § 49 Abs. 1 PatG).
1. Die geltenden Patentansprüche 1 bis 3 sind zulässig. Patentanspruch 1 geht zurück auf den ursprünglichen Anspruch 1 („insbesondere für Schaltschränke oder Racks“), wobei sich die Offenbarung der Zusatzmerkmale der ersten beiden Absätze von Anspruch 1 in der ursprünglichen Beschreibung der Fig. 2 auf Seite 6 findet und die Merkmale des dritten und vierten Absatzes im ursprünglichen Anspruch 9 und dem mittleren Teil der ursprünglichen Beschreibungsseite 5 offenbart sind. Der fünfte und sechste Absatz des Anspruchs ergibt sich aus dem letzten Absatz des ursprünglichen Anspruchs 1 und den ersten beiden Absätzen der ursprünglichen Beschreibungsseite 6. Die Merkmale der beiden Spiegelstriche sind ebenfalls in den ersten beiden Absätzen der ursprünglichen Beschreibungsseite 6 sowie dem seitenübergreifenden letzten Absatz der ursprünglichen Beschreibungsseite 7 offenbart. Die Ansprüche 2 und 3 sind die angepassten ursprünglichen Ansprüche 6 und 7.
2. Die Anmeldung betrifft einen Schaltschrank oder ein Rack mit einem Rahmengestell, an dem unterschiedliche separate Sensoreinheiten, die jeweils ein Sensorgehäuse aufweisen, montiert sind.
Wie in der Druckschrift D4 (DE 197 10 019 C2) erläutert, sind Schaltschränke mit Überwachungseinrichtungen ausgerüstet, die verschiedene Sensoreinheiten, z. B. für Temperatur, Feuchte, Rauch, Kontrolle der Zugangsberechtigung oder dgl. aufweisen. Für eine effiziente Überwachung des Schaltschrankinnenraumes und darin befindlicher Geräte ist dabei entscheidend, dass die Sensoreinheiten richtig positioniert sind, wobei je nach Einsatzfall unterschiedliche Kriterien bzw. lokale Anordnungen ausschlaggebend sind. Die Montage der Sensoreinheiten ist jedoch häufig mit erheblichem Aufwand verbunden, vgl. geltende Beschreibungsseite 1 bis Seite 2, erster Absatz.
Vor diesem Hintergrund liegt der Anmeldung als technisches Problem die Aufgabe zugrunde, eine Sensorvorrichtung der eingangs genannten Art bereit zu stellen, die auf möglichst einfache Weise variable Montagemöglichkeiten bietet, insbesondere auch dann, wenn das Trageelement nur schwer zugänglich ist, vgl. geltende Beschreibungsseite 2, zweiter Absatz.
Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Schaltschrank oder ein Rack mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass an einem Rahmengestell des Schaltschranks bzw. Racks unterschiedliche, jeweils ein Sensorgehäuse aufweisende separate Sensoreinheiten montiert sind, die wiederum jeweils einen gleich ausgebildeten Koppelabschnitt aufweisen, mit dem sie an einem seinerseits an einem Rahmenschenkel des Rahmengestells befestigten Verbindungsstück angebracht sind. Zum Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit auf das zugeordnete Verbindungsstück weisen die Koppelabschnitte parallel zueinander verlaufende nutförmige oder leistenförmige Führungsabschnitte und die Verbindungsstücke parallel zueinander verlaufende, an die nutförmigen oder leistenförmigen Führungsabschnitte angepasste komplementäre leistenförmige bzw. nutförmige Führungsgegenabschnitte auf. Zudem ist an dem Koppelabschnitt ein noppenartig vorstehendes, in Draufsicht gerundetes Arretierelement angeordnet, das einen Anschlag für einen einführseitigen Rand des Verbindungsstücks bildet, wobei der Anschlag mit einem mit dem Arretierelement schnappend zusammenwirkenden, an dem Verbindungsstück angeordneten Arretiergegenelement in einer aufgeschobenen Position der Sensoreinheit in Wirkverbindung tritt, so dass die Sensoreinheit in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück arretiert ist. Die Verbindungsstücke weisen jeweils einen Montageabschnitt auf, über den sie an einem Rahmenschenkel des Rahmengestells anbringbar sind, wozu der Rahmenschenkel ein Lochraster mit Befestigungslöchern aufweist, so dass die Sensoreinheiten vermittels der Verbindungsstücke an dem Lochraster des Rahmengestells festlegbar sind. Der Montageabschnitt weist dabei entweder eine Schrauböffnung, durch die eine Verbindungsschraube durchgeführt und in einem der Befestigungslöcher des Rahmenschenkels festgeschraubt werden kann, und ein vorstehendes Fixierelement auf, das in Richtung der Mittellängsachse des Verbindungsstücks in einem Rasterabstand der Befestigungslöcher von der Schrauböffnung beabstandet ist und im montierten Zustand des Verbindungsstücks an dem Rahmenschenkel in das betreffende Befestigungsloch eingreift, oder einen im Querschnitt mehreckigen Schnappverbinder mit seitlichen Schnappelementen, wobei die Befestigungslöcher des Rahmenschenkels an den Querschnitt des Schnappverbinders angepasst sind.
Für den Schaltschrank bzw. das Rack des Anspruchs 1 ist wesentlich, dass mit dem Befestigungssystem, das aus den Verbindungsstücken einerseits, die an dem Rahmengestell des Schaltschranks mittels in ein Lochraster eingreifender Schrauben und Fixierelemente bzw. mittels Schnappverbinder befestigt werden, und den separaten Sensoreinheiten mit gleich ausgebildetem Koppelabschnitt andererseits eine einheitliche, einfache Montagemöglichkeit an unterschiedlichen Orten innerhalb des Schaltschrankes bzw. Racks gegeben ist. Die spezielle Ausgestaltung der Koppelabschnitte mit parallel zueinander verlaufenden Führungsabschnitten und einem Arretierelement, das einen Anschlag für den einführseitigen Rand des Verbindungsstücks bildet, gestattet es, dass die komplementären Führungsgegenabschnitte und das Arretiergegenelement des Verbindungsstücks beim Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit auf das zugeordnete Verbindungsstück ineinandergreifen und die Sensoreinheit in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück arretiert ist. Die Flexibilität der Anbringungsmöglichkeiten kann dadurch gewährleistet werden, dass Verbindungsstücke mit unterschiedlichen Montageabschnitten vorhanden sind, insbesondere indem die Montageabschnitte verschiedener Verbindungsstücke für unterschiedliche Montagearten ausgebildet sind, vgl. geltende Beschreibungsseite 2, vierter und fünfter Absatz.
3. Der Schaltschrank bzw. das Rack gemäß Anspruch 1 ist hinsichtlich des nachgewiesenen Stands der Technik neu (§ 3 PatG) und beruht diesem gegenüber auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des zuständigen Fachmanns (§ 4 PatG), der im vorliegenden Fall als berufserfahrener und mit der Konstruktion und Entwicklung von Sensoren aufweisenden Schaltschränken betrauter Maschinenbauingenieur mit Fachhochschulabschluss zu definieren ist.
Insbesondere gibt der vorgelegte Stand der Technik gemäß den Druckschriften D1 bis D5 dem Fachmann keine Anregung hinsichtlich der speziellen Ausgestaltung der Koppelabschnitte und Arretierelemente der Sensoreinheiten sowie der Verbindungsstücke in einem Schaltschrank entsprechend der Lehre des Anspruchs 1.
Den diesbezüglich nächstkommenden Stand der Technik stellt die Druckschrift D1 dar, die, ausgehend von der Aufgabe, eine Befestigungsvorrichtung für Sensoren so auszubilden, dass sie mit geringem Aufwand für eine Vielzahl von unterschiedlichen Sensoren verwendbar ist und vorhandene Sensoren beliebiger Bauart unverändert mit der Befestigungsvorrichtung verwendbar sind (vgl. D1, S. 3, erster Abs.), eine Befestigungsvorrichtung (1) vorschlägt, bei der nach Festlegen des zu verwendenden Sensors (11) das an den Sensor angepasste Koppel- und Aufnahmeelement (3) ausgewählt, die Befestigungsschelle (14) an dem zu überwachenden Gegenstand befestigt und anschließend das Koppel- und Aufnahmeelement (3) mit seinem Einführungsabschnitt (6) auf den Verbindungsabschnitt (19) der Befestigungsschelle (14) aufgesetzt und so verschoben wird, dass das Rastelement (8) durch die Öffnung (20) hindurchgeschoben wird (vgl. Figuren 1 und 2 mit Beschreibung auf den Seiten 8, dritter Absatz bis Seite 11). Nach vollständigem Verschieben tritt die Rastnase (9) aus der Öffnung (20) aus, wodurch eine Verrastung zwischen dem Koppel- und Aufnahmeelement (3) und der Befestigungsschelle (14) erfolgt. In den dem Sensor (11) angepassten T-förmigen Aufnahmeabschnitt (10) des Koppel- und Aufnahmeelements (3) wird dann der Sensor (11) eingeführt, hinsichtlich der korrekten Lage feinjustiert und über eine Schraube fixiert (vgl. Seite 10, letzter Absatz und Seite 11). Dies soll es ermöglichen, Sensoren unterschiedlichster Bauform an Gegenständen zu befestigen, wobei bei einem Wechsel des Sensors nicht die gesamte Befestigungsvorrichtung, sondern jeweils nur ein an den Sensor angepasstes Koppel- und Aufnahmeelement ausgetauscht werden muss, wohingegen das mit dem Gegenstand verbundene Befestigungselement beim Auswechseln des Sensors an dem Gegenstand verbleiben kann, so dass der Austausch des Sensors deutlich vereinfacht wird (vgl. S. 3, dritter Abs.).
Mit den Worten des Anspruchs 1 offenbart Druckschrift D1 einen Gegenstand ([…] ist es möglich, Sensoren unterschiedlichster Bauform an Gegenständen, wie beispielsweise Pneumatikzylindern, zu befestigen / vgl. S. 3, 3. Abs.), an dem unterschiedliche separate Sensoreinheiten (Sensor 11 / vgl. Fig. 1, 2 mit Bezugszeichenliste), die jeweils ein Sensorgehäuse (Koppel- und Aufnahmeelement 3 / vgl. Fig. 1, 2 mit Bezugszeichenliste) aufweisen, montiert sind, wobei die Sensoreinheiten (11, 3) jeweils einen gleich ausgebildeten Koppelabschnitt (L-förmige Ausnehmung 5, Einführungsabschnitt 6, Einrastabschnitt 7, Rastelement 8, Rastnase 9) aufweisen, mit dem die Sensoreinheiten (11, 3) an einem Verbindungsstück (Befestigungsschelle 14) angebracht sind, das seinerseits an dem Gegenstand befestigt ist ([…] wobei insbesondere vorhandene Sensoren beliebiger Bauart unverändert mit der Befestigungsvorrichtung verwendbar sein sollen / vgl. S. 3, 1. Abs.), wobei die Koppelabschnitte (5 - 9) zum Einhängen der jeweiligen Sensoreinheit (11, 3) auf das zugeordnete Verbindungsstück (14) eine L-förmige Ausnehmung (5) und die Verbindungsstücke (14) einen an die L-förmige Ausnehmung (5) angepassten Gegenabschnitt (Verbindungsabschnitt 19, Öffnung 20, Steg 21) aufweisen, und an dem Koppelabschnitt (5) ein Arretierelement (Rastelement 8, Rastnase 9) angeordnet ist, das mit einem mit dem Arretierelement (8, 9) zusammenwirkenden, an dem Verbindungsstück (14) angeordneten Arretiergegenelement (Öffnung 20) in einer aufgeschobenen Position der Sensoreinheit (11, 3) in Wirkverbindung tritt, so dass die Sensoreinheit (11, 3) in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück (14) arretiert ist (Nach vollständigem Verschieben tritt die Rastnase 9 aus der Öffnung 20 aus, wodurch eine Verrastung zwischen dem Koppel- und Aufnahmeelement 3 und der Befestigungsschelle 14 erfolgt / vgl. S. 11, 1. Abs.), wobei die Verbindungsstücke (14) jeweils einen Montageabschnitt (obere Schellenhälfte 15, untere Schellenhälfte 16) aufweisen, über den sie an einem Gegenstand anbringbar sind.
Somit unterscheidet sich der Gegenstand des Anspruchs 1 insbesondere dadurch von dem der Druckschrift D1,
a) dass er sich speziell auf einen Schaltschrank mit einem ein Lochraster mit Befestigungslöchern aufweisenden Rahmengestell bezieht,
b) dass die Verbindungsstücke nicht mittels Befestigungsschellen bzw. Spannbändern, sondern über in das Lochraster eingreifende Schrauben und vorstehende Fixierelemente oder über in das Lochraster eingreifende mehreckige Schnappverbinder befestigt sind,
c) dass die Koppelabschnitte zum Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit auf das zugeordnete Verbindungsstück parallel zueinander verlaufende nutförmige oder leistenförmige Führungsabschnitte aufweisen,
d) dass die Verbindungsstücke parallel zueinander verlaufende, an die nutförmigen oder leistenförmigen Führungsabschnitte angepasste komplementäre leistenförmige bzw. nutförmige Führungsgegenabschnitte aufweisen, und e) dass an dem Koppelabschnitt ein noppenartig vorstehendes, in Draufsicht gerundetes Arretierelement angeordnet ist, das einen Anschlag für einen einführseitigen Rand des Verbindungsstücks bildet.
Wie in Druckschrift D1 auf S. 1, erster Abs. und S. 3, dritter Abs. ausgeführt, ist die dort beschriebene Sensorvorrichtung grundsätzlich dazu ausgelegt, an einem beliebigen Gegenstand mittels eines Befestigungselements befestigt zu werden, wobei mit der Befestigungsvorrichtung aus Druckschrift D1 Sensoren unterschiedlichster Bauform an Gegenständen befestigt werden können sollen. Dabei weiß der mit der Entwicklung von Schaltschränken betraute Fachmann aufgrund seiner anhand der Druckschriften D4 (vgl. Sp. 2, Zn. 54 - 66) und D5 (vgl. Fig. 1 u. 2, Bezugszeichen 10, 13a, 25) belegten Fachkenntnisse, dass zur Funktionsüberwachung in einem Schaltschrank verschiedenste Sensoren angeordnet sind und dass Schaltschränke üblicherweise ein ein Lochraster mit Befestigungslöchern aufweisendes Rahmengestell aufweisen, an dem Sensoren nicht nur mittels Befestigungsschellen bzw. Spannbändern, sondern auch über in das Lochraster eingreifende Schrauben und vorstehende Fixierelemente befestigt werden können. Da der Fachmann aufgrund der Flexibilität der in Druckschrift D1 beschriebenen Befestigungsvorrichtung diese auch bei der ihm aus den Druckschriften D4 und D5 bekannten Anbringung von Sensoren innerhalb von Schaltschränken mittels Schrauben und Fixierelementen berücksichtigt, sind obige Merkmale a) und b) durch die Druckschriften D4 und D5 nahegelegt.
Jedoch erhält der Fachmann weder aus diesen Druckschriften, noch aus dem übrigen vorgelegten Stand der Technik gemäß den Druckschriften D2 und D3, einen Hinweis bezüglich eines Schaltschranks mit speziell ausgebildeten Sensoreinheiten, Koppelabschnitten, Verbindungsstücken und Arretierelementen entsprechend den vorstehend aufgeführten Merkmalen c) bis e).
So beschreibt Druckschrift D2, vgl. deren Figur 1, zwar eine Haltevorrichtung (1) für Sensoren, die aus einer Schiene (30) mit einem in Schienenlängsrichtung stufenlos verstellbaren Sensorträger (10) besteht, aber im Gegensatz zur Lehre des Anspruchs 1 soll der Sensor gerade nicht mittels eines Arretierelements und eines Anschlags arretiert, sondern beweglich an der Haltevorrichtung angeordnet sein, vgl. den ersten Absatz auf Seite 3. Das Vorsehen eines Arretierelements gemäß obigem Merkmal e) würde somit im Widerspruch zur Lehre der Druckschrift D2 stehen, weswegen Druckschrift D2 dem Fachmann auch keine diesbezügliche Anregung geben kann.
Druckschrift D3 offenbart einen Sensorhalter, der sich zur Befestigung mit Hilfe einer Madenschraube in einer T-förmigen Nut verspannen lässt, vgl. deren Abbildung 2. Hinweise bezüglich der speziellen Ausgestaltung von Sensoreinheiten, Koppelabschnitten, Verbindungsstücken und Arretierelementen gemäß den vorstehend genannten Merkmalen c) bis e) gibt diese Druckschrift jedoch nicht.
In den Druckschriften D4 und D5 werden lediglich Steuerungseinrichtungen bzw. einzelne Bestandteile von Schaltschränken beschrieben, ohne genauer auf die genaue Gestaltung von Sensoreinheiten und deren Befestigung einzugehen.
Somit kann der vorgelegte Stand der Technik den Schaltschrank oder das Rack des Anspruchs 1 weder vorwegnehmen noch nahelegen.
Der Gegenstand nach Anspruch 1 ist daher hinsichtlich des nachgewiesenen Stands der Technik neu und wird durch diesen nicht nahegelegt. Er ist somit patentfähig.
4. An den Patentanspruch 1 können sich die Unteransprüche 2 und 3 anschließen, da diese vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstands nach Patentanspruch 1 angeben.
5. In der geltenden Beschreibung sind der maßgebliche Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, angegeben und der Schaltschrank oder Rack gemäß Anspruch 1 anhand der Ausführungsbeispiele und der Zeichnung ausreichend erläutert.
6. Bei dieser Sachlage war der angefochtene Beschluss aufzuheben und das Patent im beantragten Umfang zu erteilen.
Dr. Strößner Brandt Metternich Dr. Friedrich Cl