Paragraphen in IX ZR 307/16
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 307/16 BESCHLUSS vom 11. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:110918BIXZR307.16.1 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Grupp, Dr. Schoppmeyer und Meyberg am 11. September 2018 beschlossen:
Das Urteil vom 19. Juli 2018 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
In Randnummer 12, Zeile 7, ist das Datum "15. Juli 2017" durch das Datum "15. Juli 2007" zu ersetzen.
Kayser Gehrlein Grupp Schoppmeyer Meyberg Vorinstanzen: LG Köln, Entscheidung vom 25.04.2016 - 17 O 69/15 OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2016 - 2 U 48/16 -
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