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35 W (pat) 439/13

BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 439/13

_______________________

(Aktenzeichen)

BERICHTIGUNGSBESCHLUSS In der Beschwerdesache …

ECLI:DE:BPatG:2018:110118B35Wpat439.13.0

…

betreffend das Gebrauchsmuster 21 2008 000 006 (hier: Löschungsverfahren)

hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Januar 2018 durch den Vorsitzenden Richter Metternich sowie die Richter Dipl.-Ing. Sandkämper und Dr.-Ing. Baumgart beschlossen:

Der am 13. Juni 2017 verkündete und den Beteiligten am 6. bzw. 7. November 2017 zugestellte Beschluss wird in seinem Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung der dort unter Ziff. 2 benannten weiteren Beschwerdegegnerin und Antragstellerin 2 wie folgt lautet (Änderung durch Fettdruck hervorgehoben):

I… GmbH & Co. KG.

Gründe: Der vorgenannte Beschluss war wie oben tenoriert zu berichtigen, nachdem die Bezeichnung der weiteren Beschwerdegegnerin und Antragstellerin 2 in seinem Rubrum irrtümlich ohne den Zusatz „KG“ erfolgt ist. Dies stellt eine ohne mündliche Verhandlung durch weiteren Beschluss zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit i. S. d. §§ 18 Abs. 2 Satz 1 GebrMG, 95 PatG dar.

Metternich Sandkämper Dr. Baumgart Fa

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